Rot-Weiß-Rot-Karte für Pflegekräfte: Punkte, Gebühr, Fristen
Die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen gilt 24 Monate, kostet 218 Euro Antragsgebühr und braucht mindestens 55 von 90 Punkten. Für diplomierte Pflegekräfte ist sie erst nach der Nostrifizierung beantragbar. Ich bin Ivan Bolonikhin, Gründer von Pandu, und erkläre, was das für Ihre Einrichtung in Österreich bedeutet.
Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen?
Die Karte ist der Weg für Fachkräfte in Mangelberufen. Die offiziellen Seiten nennen drei Voraussetzungen:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Mangelberuf
- Mindestens 55 von 90 möglichen Punkten für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprache und Alter
- Ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit mindestens dem vorgeschriebenen Mindestentgelt
Gehören Pflegeberufe zu den Mangelberufen?
Die Mangelberufe legt der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft jährlich per Verordnung fest, in der Fachkräfteverordnung. Ob Pflegeberufe in der aktuellen Verordnung stehen, nennen die offiziellen Seiten, die ich geprüft habe, nicht. Das ist der Punkt, den ich mit Ihnen im Gespräch prüfe, bevor Sie etwas unterschreiben. Ich möchte Ihnen nichts zusagen, was die Verordnung vielleicht gar nicht hergibt.
Wann kann die Kandidatin die Karte beantragen?
Für diplomierte Pflegekräfte erst, wenn die Nostrifizierung in Österreich abgeschlossen ist. In bestimmten Fällen ist eine Beschäftigung in der Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz möglich. Die Nostrifikation beschreibe ich im Artikel Nostrifikation in Österreich. Das ist der wichtigste Unterschied zu Deutschland, wo die Kandidatin bereits nach dem Defizitbescheid als Pflegehilfskraft arbeiten kann.
Wie werden die 55 Punkte berechnet?
Die Punkte setzen sich aus Qualifikation, Berufserfahrung, Sprache und Alter zusammen, insgesamt sind 90 möglich. Wie viele Punkte es für welche Merkmale gibt, steht auf den Seiten, die ich geprüft habe, nicht im Einzelnen, und ich rechne Ihnen deshalb kein Beispiel vor. Ob eine Kandidatin die 55 Punkte erreicht, prüft das AMS. Sprechen Sie vorher mit uns, welche Angaben aus dem Profil in welche Kategorie fallen.
Welche Behörden sind beteiligt?
Das AMS prüft Punkte, Mangelberuf und Entlohnung. Die Aufenthaltsbehörde am geplanten Wohnsitz stellt die Karte aus. Den Antrag stellt die Kandidatin über die Botschaft im Heimatstaat, oder der künftige Arbeitgeber stellt ihn im Inland. Für Ihre Einrichtung heißt das: Sie sind als Arbeitgeber beteiligt und liefern das Arbeitsplatzangebot.
Was kostet die Karte?
Die Antragsgebühr beträgt 218 Euro. Die Karte gilt 24 Monate. Wer die Gebühr trägt, nennen die offiziellen Seiten nicht. Das legen wir im Vertrag fest. Im Honorar sind Visum und Unterlagen für die Behörden enthalten, ob die österreichische Gebühr darunter fällt, besprechen wir im Gespräch, bevor Sie unterschreiben.
Wie lange dauert die Entscheidung?
Die Niederlassungsbehörde muss innerhalb von acht Wochen entscheiden. Stellen Sie den Antrag mindestens acht Wochen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist keine Garantie für den Starttermin, aber eine Frist, auf die Sie sich beziehen können. Alle übrigen Zeiträume sind Richtwerte, denn die Behörden entscheiden unabhängig von uns.
Was bedeutet das für mein Honorar und meine Zahlungen?
Es ändert die Rechnung nicht: 20% des Jahresbruttogehalts, als Richtwert rund 8.500 Euro, in drei Raten. 40% bei Vertragsunterschrift, 40% bei Visumerteilung, 20% bei der ersten Schicht. Für Österreich ist offen, wie die Meilensteine im Einzelnen zu den österreichischen Schritten passen. Das besprechen wir im Erstgespräch, bevor Sie etwas unterschreiben. Alle Posten rechne ich im Artikel Was kostet eine Pflegefachkraft aus Indonesien wirklich? durch.
Welche Fragen stelle ich im Erstgespräch?
Aus meiner Sicht sind es diese:
- Steht der Pflegeberuf, den ich besetzen will, in der aktuellen Fachkräfteverordnung?
- Erreicht die Kandidatin voraussichtlich die 55 Punkte?
- Wann ist die Nostrifikation abgeschlossen, damit der Antrag für die Karte beginnen kann?
- Wer trägt die Gebühr von 218 Euro?
- Wie lege ich den Beginn des Arbeitsverhältnisses so, dass acht Wochen Frist davor bleiben?
Was heißt Mindestentgelt für mein Haus?
Das Arbeitsplatzangebot muss mindestens das vorgeschriebene Mindestentgelt enthalten. Welcher Betrag das für Pflegekräfte ist, nennen die Seiten, die ich geprüft habe, nicht, und ich nenne deshalb keine Summe. Fragen Sie die zuständige Stelle, bevor Sie das Angebot formulieren, und halten Sie Ihre Gehaltsstruktur bereit. Das Angebot ist ein Dokument des Arbeitgebers, nicht der Kandidatin und nicht von uns. Wir können Sie bei der Vorbereitung begleiten, unterschreiben müssen Sie.
Welche Rolle spielt das AMS?
Das AMS prüft Punkte, Mangelberuf und Entlohnung. Das ist die inhaltliche Prüfung. Die Aufenthaltsbehörde am geplanten Wohnsitz stellt danach die Karte aus. Für Sie als Einrichtung bedeutet das zwei Stellen mit zwei Fristen. Wenn eine der beiden Stellen nachfragt, antworten Sie schnell, denn die acht Wochen laufen nicht für Sie, sondern gegen den Starttermin der Kandidatin.
Was passiert nach 24 Monaten?
Die Karte gilt 24 Monate. Was danach gilt, nennen die Seiten, die ich geprüft habe, nicht, und ich möchte nichts vermuten. Merken Sie sich den Ablauf der Karte jedoch als Termin in Ihrer Personalplanung, damit Sie rechtzeitig bei der Behörde nachfragen können, wie es weitergeht.
Was ist, wenn die Kandidatin keine 55 Punkte erreicht?
Dann ist dieser Weg nach den Voraussetzungen, die ich geprüft habe, nicht offen. Wie die Punkte im Einzelnen verteilt sind, steht nicht auf den Seiten, die ich verwende, und ich spekuliere nicht über Alternativen. Was ich sagen kann: Sie erfahren es im Erstgespräch und bei der Auswahl der Profile, nicht erst nach Vertragsunterschrift. Wir wählen vor, Sie entscheiden, und Erstgespräch und Profile sind unverbindlich.
Wo finde ich die offiziellen Seiten?
Die Quellen stehen unten. Die Angaben stammen von oesterreich.gv.at und migration.gv.at und gelten für den Stand der Abfrage am 27. Oktober 2026. Prüfen Sie aktuelle Werte bei den Behörden. Mehr zu unserem Angebot für Österreich finden Sie auf der Seite Einrichtung in Österreich.
Fragen und Antworten
Wie lange gilt die Rot-Weiß-Rot-Karte?
24 Monate. Die Antragsgebühr beträgt 218 Euro.
Wie viele Punkte braucht die Kandidatin?
Mindestens 55 von 90 möglichen Punkten für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprache und Alter.
Wann kann eine diplomierte Pflegekraft die Karte beantragen?
Erst wenn die Nostrifizierung in Österreich abgeschlossen ist.
Wie schnell entscheidet die Behörde?
Die Niederlassungsbehörde muss innerhalb von acht Wochen entscheiden. Der Antrag sollte mindestens acht Wochen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden.
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