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Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang: Was unterscheidet sie?

Beide Wege gleichen die Unterschiede aus, die im Defizitbescheid stehen. Der Anpassungslehrgang ist ein Kurs mit Theorie und Praxis, die Kenntnisprüfung ein Test. Ich bin Ivan Bolonikhin, Gründer von Pandu, und zeige, was das Landesamt Hessen dazu veröffentlicht und wo mein Wissen endet.

Stand:

Was ist der Unterschied in einem Satz?

Der Anpassungslehrgang ist eine Weiterbildung mit Theorie und praktischen Einsätzen, die mit einer mündlichen Prüfung endet. Die Kenntnisprüfung ist eine Prüfung mit einem praktischen und einem mündlichen Teil. Welchen Weg die Kandidatin geht, hängt vom Bundesland und vom Bescheid ab. Warum es überhaupt dazu kommt, erkläre ich im Artikel Defizitbescheid: Was er bedeutet.

Was veröffentlicht das Landesamt Hessen zum Anpassungslehrgang?

Hessen ist das Bundesland, dessen Landesamt Zahlen veröffentlicht. Der Anpassungslehrgang umfasst dort 200 Stunden Theorie in 5 Modulen plus praktische Einsätze und endet mit einer mündlichen Prüfung. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab. Das ist ein Beispiel, kein Maßstab für andere Länder.

Und zur Kenntnisprüfung?

Die Kenntnisprüfung besteht in Hessen aus zwei Teilen:

  • Praktischer Teil: Versorgung von bis zu 4 Bewohnern
  • Mündlicher Teil: 45 bis 60 Minuten

Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?

In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nennen die Behörden Dauer und Gebühren im Einzelfall, feste Werte stehen auf ihren Seiten nicht. In Bayern wählt die Kandidatin, wenn die Qualifikation nicht sofort als gleichwertig anerkannt wird, zwischen Kenntnisprüfung, Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang. Welche der drei Möglichkeiten in einem konkreten Fall zur Verfügung steht, klärt die Behörde im Bescheid. Wenn Ihre Einrichtung in einem anderen Bundesland liegt, nenne ich im Erstgespräch zuerst die Stelle bei Ihnen. Eine Übersicht finden Sie im Artikel Welche Behörde erkennt das Pflegediplom an?.

Welcher Weg ist besser?

Das kann ich nicht allgemein beantworten, und ich möchte keine Empfehlung erfinden. Es hängt vom Bescheid ab, davon, was dort an Unterschieden steht, und davon, was die Behörde im Bundesland anbietet. Aus Sicht Ihrer Einrichtung sind zwei praktische Fragen wichtiger als die Frage nach „besser“: Wie viel Arbeitszeit fällt für die Kandidatin weg, und wer trägt die Kosten?

Wie viel Arbeitszeit fällt aus?

Beim Anpassungslehrgang mit 200 Stunden Theorie plus praktischen Einsätzen ist der Zeitaufwand deutlich größer als bei einer Prüfung, die aus einem praktischen Teil und einem Gespräch besteht. Aber auch bei der Prüfung braucht die Kandidatin Vorbereitungszeit. Wie viele Tage oder Wochen das im Einzelfall sind, nennt die Behörde, nicht ich. Planen Sie die Zeit im Dienstplan ein, damit die Kandidatin Lehrgang oder Vorbereitung nicht neben vollen Schichten leisten muss.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung sind nicht in unserem Honorar enthalten, falls die Behörde sie verlangt. Ob die Agentur für Arbeit sie fördert, prüfen wir im Einzelfall, zusagen kann ich es nicht. Konkrete Beträge nenne ich nicht, denn ich habe keine belegten Zahlen für jedes Bundesland. Die Gebühren der Behörde für das Verfahren selbst liegen je nach Bundesland bei 40 bis 165 Euro, in Hessen sind es 110 Euro für das Verfahren und 110 Euro für die Berufserlaubnis. Wer diese Gebühren trägt, wird im Vertrag festgelegt.

Was übernehmen Sie bei Lehrgang und Prüfung?

Wir bereiten die Kandidatin auf Kenntnisprüfung, Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang vor, je nachdem, was die Behörde festlegt. Das gehört zu dem, was wir nach der Ankunft begleiten. Das Honorar deckt die Begleitung bis zum Ende der Probezeit ab, und Kurse sowie Anpassungslehrgang laufen bis zum Ende der Probezeit weiter. Den Lehrgang oder die Prüfung selbst bezahlen wir nicht.

Was tut die Kandidatin währenddessen bei mir?

Sie arbeitet als Pflegehilfskraft unter Anleitung. Das ist kein Nachteil für Sie, sondern der Normalfall. Ohne Erlaubnis zur Berufsbezeichnung darf sie noch nicht als Pflegefachkraft arbeiten, so formuliert es das Landesamt Niedersachsen ausdrücklich. Wie Sie das gut gestalten, steht im Artikel Pflegehilfskraft bis zur Anerkennung: So planen Sie den Einsatz.

Was passiert, wenn die Kandidatin die Prüfung nicht besteht?

Das beantworten die Quellen, die ich geprüft habe, nicht. Ob und wie oft eine Prüfung wiederholt werden kann und wie sich das auf den Aufenthaltstitel auswirkt, entscheidet die zuständige Behörde. Ich sage dazu nichts, was ich nicht belegen kann. Wenn Sie diese Frage für Ihr Haus beantwortet haben wollen, klären wir sie im Erstgespräch zuerst mit der Stelle in Ihrem Bundesland.

Wie erkläre ich die Wahl der Kandidatin?

Der Bescheid ist für die Kandidatin ein Dokument mit Konsequenzen. Ich würde ihn nicht per E-Mail wegschicken, sondern mit ihr durchgehen. Wir tun das, weil wir sie vorbereiten, aber Sie als Arbeitgeber sollten wissen, was ansteht. Fragen Sie sich dabei: Hat die Kandidatin lieber einen strukturierten Kurs mit fester Reihenfolge, oder arbeitet sie lieber auf eine Prüfung hin? Wo die Behörde nur einen Weg zulässt, ist die Frage erledigt. Wo sie die Wahl lässt, so wie in Bayern, ist die Antwort Teil des Gesprächs zwischen Ihnen, ihr und uns.

Was sollte ich im Dienstplan festhalten?

Drei Dinge, die ich bei jeder Planung vorschlage:

  • Wie viele Stunden pro Woche die Kandidatin für Lehrgang oder Vorbereitung freigestellt wird
  • Welche Aufgaben sie als Pflegehilfskraft übernimmt und welche nicht
  • Wer als Praxisanleitung ansprechbar ist, auch wenn die Kandidatin Fragen zur Prüfung hat

Was kann ich schon vor dem Bescheid tun?

Sie müssen nicht auf den Bescheid warten, um sich vorzubereiten. Sie können klären, ob in Ihrem Haus Platz für eine Anleitungsperson ist und wie Sie die Wochen mit Lehrgang oder Prüfungsvorbereitung im Plan abbilden. Sie können außerdem in der Kalkulation einen Posten für Lehrgang oder Prüfung vormerken, auch wenn die Höhe offen ist. Das ist keine Pflicht, aber es erspart Ihnen später eine Diskussion mit der Geschäftsführung. Und Sie können mit der Kandidatin im Vorstellungsgespräch über ihre Erwartungen sprechen: Wie sie sich die ersten Monate vorstellt, was sie dazulernen möchte, und was sie von Ihrem Haus braucht.

Wie bereite ich mein Team auf die Prüfung vor?

Ein kurzes Gespräch mit der Praxisanleitung reicht oft aus, wenn Sie drei Dinge klären: Wann der Prüfungstermin ist, sobald ihn die Behörde nennt, welche Aufgaben die Kandidatin bis dahin übernimmt, und wer sie in der Woche davor entlastet. Ich möchte ausdrücklich nicht behaupten, dass sich das von selbst regelt. Es ist Planungsarbeit, die Ihr Haus leistet, und wir helfen mit der Vorbereitung der Kandidatin.

Wo sehe ich die Kosten insgesamt?

Auf der Seite Kosten und im Artikel Was kostet eine Pflegefachkraft aus Indonesien wirklich?. Dort steht auch, welche Posten im Honorar enthalten sind und welche nicht.

Fragen und Antworten

Was ist der Hauptunterschied zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang?

Der Anpassungslehrgang ist ein Kurs mit Theorie und Praxis, die Kenntnisprüfung eine Prüfung. In Hessen umfasst der Lehrgang 200 Stunden Theorie in 5 Modulen plus praktische Einsätze.

Wie lange dauert die Kenntnisprüfung?

In Hessen besteht sie aus einem praktischen Teil mit der Versorgung von bis zu 4 Bewohnern und einem mündlichen Teil von 45 bis 60 Minuten.

Gibt es in Bayern eine dritte Möglichkeit?

Ja. Die Kandidatin wählt dort zwischen Kenntnisprüfung, Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang.

Sind Lehrgang und Prüfung im Honorar enthalten?

Nein, falls die Behörde sie verlangt. Ob die Agentur für Arbeit sie fördert, prüfen wir im Einzelfall.

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