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Ablauf

Vom Vorstellungsgespräch bis zur ersten Schicht dauert es üblicherweise 6 bis 9 Monate. Hier steht, was in welchem Zeitraum passiert und wo Ihr Haus beteiligt ist.

Stand: 27. Oktober 2026

  1. Monat 0

    Erstgespräch, Vertrag, Beschreibung Ihrer Stelle. Erste Rate: 40%.

    Wer macht es: Wir mit Ihnen

    Ihr Haus: Stelle beschreiben, Vertrag unterschreiben

  2. Monat 0 bis 1

    Anonymisierte Profile, sobald passende Kandidatinnen verfügbar sind. Vorstellungsgespräche per Video.

    Wer macht es: Wir wählen aus, Sie entscheiden

    Ihr Haus: Vorstellungsgespräche führen, Kandidatin auswählen

  3. Monat 1 bis 4

    Deutsch von B1 auf B2, Unterlagen, Übersetzung, Antrag auf Anerkennung.

    Wer macht es: Kandidatin mit uns

    Ihr Haus: Arbeitsangebot und schriftliche Vereinbarung bereitstellen

  4. Monat 3 bis 7

    Verfahren bei der Anerkennungsbehörde, Visum. Zweite Rate: 40% bei Visumerteilung. Die Dauer hängt vom Bundesland und der Behörde ab.

    Wer macht es: Behörden, wir begleiten

    Ihr Haus: Rückfragen der Behörde beantworten

  5. Monat 6 bis 9

    Flug (von uns gebucht, zum Selbstkostenpreis), Abholung am Flughafen, Wohnung, Bankkonto, Krankenversicherung, Anmeldung am Wohnort.

    Wer macht es: Wir, mit der Kandidatin

    Ihr Haus: Einarbeitung planen, Team vorbereiten, Praxisanleitung benennen

  6. Erste Schicht

    Die Pflegefachkraft beginnt bei Ihnen. Dritte Rate: 20%.

    Wer macht es: Ihr Haus

    Ihr Haus: Dienst und Einarbeitung

  7. Erste Schicht bis Ende Probezeit

    Kurse und Anpassungslehrgang, regelmäßiger Kontakt zur Kandidatin.

    Wer macht es: Wir begleiten, Ihr Haus führt

    Ihr Haus: Rückmeldung zur Probezeit

Wo Ihr Haus beteiligt ist

  • Stelle beschreiben und Vertrag unterschreiben
  • Vorstellungsgespräche führen und entscheiden
  • Arbeitsangebot und schriftliche Vereinbarung für die Anerkennung bereitstellen
  • Einarbeitung planen, Team vorbereiten, Praxisanleitung benennen
  • Rückmeldung zur Probezeit geben

Alle Angaben sind Richtwerte in Zeiträumen. Behörden entscheiden unabhängig von uns, deshalb sagen wir keine festen Fristen zu. Die zuständige Stelle und typische Wartezeiten je Bundesland finden Sie unter Anerkennung.

Anerkennung nach Bundesland

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Ivan Bolonikhin, Geschäftsführer

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