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Anerkennung des Pflegediploms: die 5 wichtigsten Bundesländer

Jedes Bundesland hat eine eigene Stelle, die ausländische Pflegediplome anerkennt. Hier finden Sie für 5 Bundesländer die zuständige Behörde, den Ablauf und was wir für Sie übernehmen.

Wer prüft die Anerkennung

Die Anerkennung regelt § 40 PflBG. Zuständig ist nicht der Bund, sondern eine Behörde im Bundesland, in dem Ihre Einrichtung liegt. Den offiziellen Anerkennungs-Finder der Bundesregierung finden Sie unten in den Quellen jeder Landesseite.

Der Defizitbescheid

Stellt die Behörde wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung fest, erhält die Kandidatin einen Defizitbescheid. Er listet die Unterschiede konkret auf. Sie gleicht sie über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang aus, je nach Bundesland auch über eine Eignungsprüfung.

Die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG

Mit einer Anerkennungspartnerschaft reist die Kandidatin ein, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist. Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsangebot, eine schriftliche Vereinbarung mit Ihnen und ausreichende Deutschkenntnisse. Der Aufenthaltstitel gilt bei der ersten Erteilung bis zu einem Jahr und wird bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert.

Pflegehilfskraft bis zur vollen Anerkennung

Sobald der Defizitbescheid vorliegt, kann die Kandidatin einreisen und bei Ihnen als Pflegehilfskraft arbeiten, während Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang laufen. Sie ist auf der Station, nicht erst nach Monaten.

Was wir für Sie übernehmen

  • Übersetzung und Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Landesbehörde
  • Vorbereitung auf Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  • Visum und Behördengänge für die Anerkennungspartnerschaft
  • Ein Ansprechpartner für Rückfragen der Behörde, solange das Verfahren läuft

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