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Anerkennung des Pflegediploms in Nordrhein-Westfalen

Für ganz Nordrhein-Westfalen entscheidet eine zentrale Stelle in Münster. So funktioniert das Verfahren für Ihre Pflegekandidatin.

Stand:

Zuständige Behörde
Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG), Bezirksregierung Münster, Dezernat 24
Domplatz 1-3, 48143 Münster
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Wer entscheidet in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 1. Juli 2021 prüft die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster alle Anträge für Pflege- und Gesundheitsfachberufe landesweit für NRW. Sie prüft, ob die im Ausland abgeschlossene Ausbildung der deutschen gleichwertig ist.

Was Sie einreichen

Die ZAG beschreibt die nötigen Unterlagen und den Ablauf auf ihrer Website. Formlose Anfragen können vorab per E-Mail gestellt werden. Wir übernehmen die Übersetzung und reichen die vollständige Antragsmappe für Sie ein.

Defizitbescheid, Kenntnisprüfung, Anpassungslehrgang

Stellt die ZAG wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung fest, erhält die Kandidatin einen Defizitbescheid und gleicht die Unterschiede über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang aus. Dauer und Gebühren nennt die ZAG im Einzelfall.

Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG

Mit einer Anerkennungspartnerschaft reist die Kandidatin nach NRW ein, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist. Der Aufenthaltstitel gilt zunächst bis zu einem Jahr und wird bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert.

Pflegehilfskraft bis zur vollen Anerkennung

Bis zur Anerkennung arbeitet die Kandidatin bei Ihnen als Pflegehilfskraft unter Anleitung.

Was wir für Sie übernehmen

  • Übersetzung und Einreichung der Unterlagen bei der ZAG Münster
  • Vorbereitung auf Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  • Visum und Behördengänge für die Anerkennungspartnerschaft
  • Ein Ansprechpartner für Rückfragen der Bezirksregierung