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Anerkennung des Pflegediploms in Bayern

Seit Juli 2023 prüft eine einzige Behörde für ganz Bayern. Was das für Ihre Pflegekandidatin aus Indonesien bedeutet.

Stand:

Zuständige Behörde
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
Mildred-Scheel-Straße 4, 92224 Amberg
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Wer entscheidet in Bayern

Seit dem 1. Juli 2023 prüft das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg alle Anträge auf Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse zentral für ganz Bayern. Vorher lag die Zuständigkeit bei der Regierung von Oberbayern.

Was Sie einreichen

Für Diplome aus Nicht-EU-Ländern in Englisch, Spanisch, Französisch oder Portugiesisch verlangt das LfP in der Regel keine deutsche Übersetzung mehr. Dokumente auf Bahasa Indonesia benötigen weiterhin eine beglaubigte Übersetzung, die wir organisieren.

  • Nachweis der staatlich anerkannten Berufsqualifikation aus dem Herkunftsland
  • Abschlusszeugnis
  • Nachweis, dass die Kandidatin im Herkunftsland uneingeschränkt als Pflegefachkraft arbeiten darf

Defizitbescheid und die Ausgleichswege

Erkennt das LfP die Qualifikation nicht sofort als gleichwertig an, wählt die Kandidatin zwischen Kenntnisprüfung, Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang.

Gebühren

Übersetzungen, Beglaubigungen und die Ausgleichsmaßnahme selbst kommen hinzu. Diese Kosten trägt bei uns die Einrichtung nicht zusätzlich, sie sind Teil unseres Preises.

  • Verfahren und Gleichwertigkeitsfeststellung: 40 bis 70 Euro
  • Ausstellung der Urkunde: 40 Euro

Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG

Mit einer Anerkennungspartnerschaft reist die Kandidatin nach Bayern ein, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist. Der Aufenthaltstitel gilt zunächst bis zu einem Jahr und wird bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert.

Pflegehilfskraft bis zur vollen Anerkennung

Bis zur Anerkennung arbeitet die Kandidatin bei Ihnen als Pflegehilfskraft und bereitet sich parallel auf die Ausgleichsmaßnahme vor.

Was wir für Sie übernehmen

  • Übersetzung und Einreichung der Unterlagen beim LfP Amberg
  • Vorbereitung auf Kenntnisprüfung, Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
  • Visum und Behördengänge für die Anerkennungspartnerschaft
  • Ein Ansprechpartner für Rückfragen des Landesamts