Anerkennung des Pflegediploms in Niedersachsen
In Niedersachsen prüft das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg die Anerkennung Ihrer Pflegekandidatin.
Stand:
- Zuständige Behörde
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Team 4SL3
- Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
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Wer entscheidet in Niedersachsen
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Team 4SL3 in Lüneburg, ist für die Anerkennung von 16 Gesundheitsfachberufen zuständig, darunter die Pflegefachkraft und 10 pflegerische Spezialisierungen.
Was Sie einreichen
Das Landesamt verlangt vollständige Unterlagen in geeigneter Form, Kopien statt Originale reichen aus. Wir stellen die Antragsmappe für Sie zusammen.
Defizitbescheid, Kenntnisprüfung, Anpassungslehrgang
Stellt das Landesamt wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung fest, gleicht die Kandidatin sie über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang aus. Dauer und Gebühren nennt das Landesamt im Einzelfall.
Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG
Mit einer Anerkennungspartnerschaft reist die Kandidatin nach Niedersachsen ein, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist. Der Aufenthaltstitel gilt zunächst bis zu einem Jahr und wird bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert.
Pflegehilfskraft bis zur vollen Anerkennung
Bis zur Anerkennung arbeitet die Kandidatin bei Ihnen als Pflegehilfskraft unter Anleitung. Ohne die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung darf sie noch nicht als Pflegefachkraft arbeiten, das Landesamt weist darauf ausdrücklich hin.
Was wir für Sie übernehmen
- Übersetzung und Einreichung der Unterlagen beim Landesamt in Lüneburg
- Vorbereitung auf Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
- Visum und Behördengänge für die Anerkennungspartnerschaft
- Ein Ansprechpartner für Rückfragen des Landesamts