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Anerkennung des Pflegediploms in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg entscheidet die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe am Regierungspräsidium Stuttgart über die Anerkennung Ihrer Pflegekandidatin. So läuft das Verfahren ab.

Stand:

Zuständige Behörde
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW), Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98
Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart
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Wer entscheidet in Baden-Württemberg

Über die Anerkennung ausländischer Pflegediplome entscheidet die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW) am Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98. Sie ist für das ganze Bundesland zuständig.

Was Sie einreichen

Das Regierungspräsidium nimmt Antragsunterlagen ausschließlich auf dem Postweg entgegen und weist ausdrücklich darauf hin, dass vollständige Unterlagen das Verfahren beschleunigen. Wir bereiten Übersetzungen und Antragsmappe für Sie und Ihre Kandidatin vor.

Defizitbescheid, Kenntnisprüfung, Anpassungslehrgang

Stellt die Behörde wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung fest, erhält die Kandidatin einen Defizitbescheid und gleicht die Unterschiede über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang aus. Dauer und Gebühren nennt die Behörde im Einzelfall, feste Werte sind auf ihrer Seite nicht veröffentlicht.

Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG

Mit einer Anerkennungspartnerschaft reist die Kandidatin nach Baden-Württemberg ein, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist, und stellt den Antrag danach. Der Aufenthaltstitel gilt zunächst bis zu einem Jahr und wird bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert.

Pflegehilfskraft bis zur vollen Anerkennung

Während Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang laufen, arbeitet die Kandidatin bereits bei Ihnen als Pflegehilfskraft unter Anleitung.

Was wir für Sie übernehmen

  • Übersetzung und Einreichung der Unterlagen bei der LAfG BW
  • Vorbereitung auf Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  • Visum und Behördengänge für die Anerkennungspartnerschaft
  • Ein Ansprechpartner für Rückfragen des Regierungspräsidiums