Anerkennung des Pflegediploms in Hessen
In Hessen prüft das Landesamt für Gesundheit und Pflege in Darmstadt die Anerkennung. Hier die konkreten Unterlagen, Fristen und Gebühren.
Stand:
- Zuständige Behörde
- Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Dezernat IV 3 Pflegeberufe
- Postfach 11 03 52, 64218 Darmstadt
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Wer entscheidet in Hessen
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Dezernat IV 3 Pflegeberufe, entscheidet über die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse in Hessen.
Was Sie einreichen
Alle fremdsprachigen Unterlagen benötigen eine beglaubigte deutsche Übersetzung. Wir stellen die Mappe für Sie zusammen.
- Nachweis des Wohn- oder Arbeitsorts in Hessen
- Lebenslauf auf Deutsch
- Ausweisdokument
- Nachweis bei Namensänderung
- Bescheinigung über die erworbene Berufsqualifikation
- Ausbildungsnachweise mit Dauer, Fächern beziehungsweise Modulen, Stunden und Praxiseinsätzen
- Arbeitszeugnisse, soweit vorhanden
- Sprachnachweis mindestens B2 GER
Defizitbescheid
Das HLfGP stellt einen Defizitbescheid aus, wenn wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, die auch Berufserfahrung nicht ausgleicht.
Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung
- Anpassungslehrgang: 200 Stunden Theorie in 5 Modulen plus praktische Einsätze, Abschluss mit mündlicher Prüfung. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab
- Kenntnisprüfung: praktischer Teil mit Versorgung von bis zu 4 Bewohnern, mündlicher Teil 45 bis 60 Minuten
Gebühren
- Verfahren und Gleichwertigkeitsfeststellung: 110 Euro
- Erteilung der Berufserlaubnis: 110 Euro
- Bei EU-, EWR- oder Schweizer Abschlüssen: 165 Euro
Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG
Mit einer Anerkennungspartnerschaft reist die Kandidatin nach Hessen ein, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist. Der Aufenthaltstitel gilt zunächst bis zu einem Jahr und wird bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert.
Pflegehilfskraft bis zur vollen Anerkennung
Bis zur Anerkennung arbeitet die Kandidatin bei Ihnen als Pflegehilfskraft und bereitet sich auf Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung vor.
Was wir für Sie übernehmen
- Übersetzung und Einreichung der Unterlagen beim HLfGP
- Vorbereitung auf Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung
- Visum und Behördengänge für die Anerkennungspartnerschaft
- Ein Ansprechpartner für Rückfragen des Landesamts