Welche Behörde erkennt das Pflegediplom an? Fünf Bundesländer im Überblick
Zuständig ist die Behörde in dem Bundesland, in dem Ihre Einrichtung liegt, nicht der Bund. Hier die fünf Stellen, die wir geprüft haben, mit den Unterschieden, die für Sie wichtig sind. Ich bin Ivan Bolonikhin, Gründer von Pandu, und sage dazu, was ich über andere Bundesländer nicht weiß.
Wer entscheidet über die Anerkennung?
Die Anerkennung regelt § 40 PflBG. Zuständig ist die Behörde im Bundesland, in dem die Einrichtung liegt. Für andere als die fünf Länder unten haben wir die Stelle noch nicht geprüft. Den offiziellen Anerkennungs-Finder der Bundesregierung nennen wir in den Quellen. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen zuerst Ihr Bundesland und die zuständige Stelle.
Was gilt in Baden-Württemberg?
Die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW) am Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98, ist für das ganze Land zuständig. Das Regierungspräsidium nimmt Antragsunterlagen ausschließlich auf dem Postweg entgegen und weist darauf hin, dass vollständige Unterlagen das Verfahren beschleunigen. Dauer und Gebühren für den Ausgleich nennt die Behörde im Einzelfall.
Was gilt in Bayern?
Seit dem 1. Juli 2023 prüft das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg alle Anträge zentral für ganz Bayern. Vorher lag die Zuständigkeit bei der Regierung von Oberbayern. Für Diplome aus Nicht-EU-Ländern in Englisch, Spanisch, Französisch oder Portugiesisch verlangt das LfP in der Regel keine deutsche Übersetzung mehr. Dokumente auf Bahasa Indonesia brauchen weiterhin eine beglaubigte Übersetzung, die wir organisieren. Bei Defiziten wählt die Kandidatin zwischen Kenntnisprüfung, Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang.
Was gilt in Nordrhein-Westfalen?
Seit dem 1. Juli 2021 prüft die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG) bei der Bezirksregierung Münster alle Anträge für Pflege- und Gesundheitsfachberufe landesweit. Formlose Anfragen können vorab per E-Mail gestellt werden. Dauer und Gebühren des Ausgleichs nennt die ZAG im Einzelfall.
Was gilt in Niedersachsen?
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Team 4SL3 in Lüneburg, ist für 16 Gesundheitsfachberufe zuständig, darunter die Pflegefachkraft und 10 pflegerische Spezialisierungen. Es verlangt vollständige Unterlagen in geeigneter Form, Kopien statt Originale reichen aus. Ohne Erlaubnis zur Berufsbezeichnung darf die Kandidatin noch nicht als Pflegefachkraft arbeiten, das Landesamt weist ausdrücklich darauf hin.
Was gilt in Hessen?
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) in Darmstadt, Dezernat IV 3 Pflegeberufe, entscheidet. Hessen veröffentlicht die meisten konkreten Angaben: Alle fremdsprachigen Unterlagen brauchen eine beglaubigte deutsche Übersetzung, der Sprachnachweis liegt bei mindestens B2 GER. Der Anpassungslehrgang umfasst 200 Stunden Theorie in 5 Modulen plus praktische Einsätze, die Kenntnisprüfung besteht aus der Versorgung von bis zu 4 Bewohnern und einem mündlichen Teil von 45 bis 60 Minuten.
Was kostet das Verfahren je Bundesland?
Je nach Bundesland 40 bis 165 Euro. Zwei Beispiele, die die Behörden veröffentlichen:
- Bayern: Verfahren und Gleichwertigkeitsfeststellung 40 bis 70 Euro, Ausstellung der Urkunde 40 Euro
- Hessen: Verfahren und Gleichwertigkeitsfeststellung 110 Euro, Erteilung der Berufserlaubnis 110 Euro, bei EU-, EWR- oder Schweizer Abschlüssen 165 Euro
Wer trägt die Gebühren?
Das ist noch nicht entschieden und wird im Vertrag festgelegt. Die Beträge sind klein im Vergleich zum Honorar, aber ich nenne sie, damit Ihre Rechnung vollständig ist. Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung sind in unserem Honorar nicht enthalten, falls die Behörde sie verlangt. Die ganze Kostenrechnung steht im Artikel Was kostet eine Pflegefachkraft aus Indonesien wirklich?.
Was ist in allen fünf Ländern gleich?
Ein paar Dinge, weil sie im Bundesrecht stehen:
- Der Vergleich mit der deutschen generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG
- Der Defizitbescheid bei wesentlichen Unterschieden
- Die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG mit einem Aufenthaltstitel von zunächst bis zu einem Jahr, verlängert bis zu drei Jahren
- Die Arbeit als Pflegehilfskraft bis zur vollen Anerkennung
Welche Unterlagen brauche ich in Hessen konkret?
Hessen veröffentlicht die Liste am genauesten. Das Landesamt nennt: Nachweis des Wohn- oder Arbeitsorts in Hessen, Lebenslauf auf Deutsch, Ausweisdokument, gegebenenfalls Nachweis bei Namensänderung, Bescheinigung über die erworbene Berufsqualifikation, Ausbildungsnachweise mit Dauer, Fächern beziehungsweise Modulen, Stunden und Praxiseinsätzen, Arbeitszeugnisse, soweit vorhanden, und einen Sprachnachweis. Für andere Länder liegt mir keine so genaue Liste vor. Wir stellen die Antragsmappe für Sie zusammen, und Sie müssen die Liste nicht selbst abarbeiten.
Worauf achte ich bei der Wahl des Standorts?
Der Standort Ihrer Einrichtung entscheidet über die Behörde, nicht der Wohnort der Kandidatin oder der Sitz des Trägers. Wenn Ihr Träger mehrere Häuser in verschiedenen Bundesländern hat, gelten für jedes Haus andere Regeln. Das klingt banal, wird aber leicht übersehen. Fragen Sie bei der Planung mehrerer Häuser deshalb nach jedem Standort einzeln. Alle Angaben auf dieser Seite stammen von den Behörden, die in den Quellen verlinkt sind, und sie können sich ändern.
Was weiß ich nicht?
Wie lange die Verfahren in den einzelnen Bundesländern tatsächlich dauern. Keine der fünf Behörden nennt eine feste Bearbeitungszeit, die ich Ihnen als Zusage weitergeben könnte. Unser Zeitplan sieht das Verfahren in Monat 3 bis 7 vor, das ist ein Richtwert. Behörden entscheiden unabhängig von uns, deshalb gebe ich keine festen Fristen. Außerdem können sich Verfahren ändern: Bayern hat die Zuständigkeit erst 2023 neu geordnet.
Was sollte ich vor dem Erstgespräch vorbereiten?
Nennen Sie uns das Bundesland und die Zahl der Stellen, die Sie besetzen wollen. Überlegen Sie, wer bei Ihnen die Praxisanleitung übernehmen kann und wie viele Kandidatinnen Ihr Haus gleichzeitig tragen kann. Mehr brauchen wir für das erste Gespräch nicht. Unterlagen zu Ihrer Einrichtung reichen wir bei Bedarf später nach.
Wo finde ich die Details je Land?
Auf den Seiten des Anerkennungs-Ratgebers. Dort steht je Bundesland die zuständige Stelle mit Adresse, der Ablauf und die Quellen. Wie der Weg Monat für Monat aussieht, sehen Sie auf der Seite Ablauf. Wie eine Kandidatin einreisen kann, bevor die Anerkennung abgeschlossen ist, erkläre ich im Artikel Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG.
Und für Österreich?
Dort gibt es keine Landesbehörde wie in Deutschland. Das Verfahren heißt Nostrifikation und läuft nach österreichischem Recht. Siehe den Artikel Nostrifikation in Österreich.
Fragen und Antworten
Wer entscheidet über die Anerkennung eines indonesischen Pflegediploms?
Die Behörde im Bundesland Ihrer Einrichtung. Das regelt § 40 PflBG.
Was kostet das Verfahren?
Je nach Bundesland 40 bis 165 Euro. In Bayern etwa 40 bis 70 Euro plus 40 Euro für die Urkunde, in Hessen 110 bis 165 Euro.
Wer trägt die Gebühren der Behörde?
Das wird im Vertrag festgelegt.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das nennen die Behörden nicht pauschal. Unser Zeitplan sieht Monat 3 bis 7 vor, als Richtwert.
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