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Defizitbescheid: Was er bedeutet und was Ihre Einrichtung jetzt plant

Ein Defizitbescheid heißt: Die Behörde hat wesentliche Unterschiede zwischen der indonesischen und der deutschen Pflegeausbildung festgestellt. Das ist kein Scheitern, sondern ein möglicher Zwischenschritt. Ich bin Ivan Bolonikhin, Gründer von Pandu, und erkläre, was er für Ihren Dienstplan und Ihre Kosten bedeutet.

Stand:

Was ist ein Defizitbescheid?

Die zuständige Behörde im Bundesland vergleicht Stundenzahl, Inhalte und Praxisanteile der ausländischen Ausbildung mit der deutschen generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, erhält die Kandidatin einen Defizitbescheid. Er listet die Unterschiede konkret auf. Rechtsgrundlage ist § 40 PflBG. In Hessen stellt das Landesamt den Bescheid aus, wenn wesentliche Unterschiede bestehen, die auch Berufserfahrung nicht ausgleicht.

Ist ein Defizitbescheid ein schlechtes Zeichen?

Nicht automatisch. Er sagt nicht, dass die Kandidatin schlecht ausgebildet ist, sondern dass ihre Ausbildung anders aufgebaut ist als die deutsche. Ich muss aber ehrlich sein: Ob eine Kandidatin einen Defizitbescheid bekommt, lässt sich vor der Entscheidung nicht sagen. Das entscheidet die Behörde im Einzelfall. Planen Sie ihn deshalb von Anfang an als möglich ein, dann trifft er Sie nicht unvorbereitet.

Welche Unterschiede stellen Behörden typischerweise fest?

Dazu kann ich Ihnen keine Liste geben. Welche Defizite festgestellt werden, hängt von der individuellen Ausbildung ab, und pauschale Angaben machen die fünf Behörden, die wir für den Anerkennungs-Ratgeber geprüft haben, nicht. Ich mache sie deshalb auch nicht. Was zählt, ist, welche Stufe die Kandidatin abgeschlossen hat und wie viele Praxisstunden ihr Zeugnis ausweist. Dazu mehr im Artikel D3, S1 oder Ners: Welche Kandidatin passt zu Ihrem Haus?.

Was muss die Kandidatin nach dem Bescheid tun?

Sie gleicht die festgestellten Unterschiede aus, entweder über eine Kenntnisprüfung oder über einen Anpassungslehrgang. In Bayern kommt je nach Fall die Eignungsprüfung als dritte Möglichkeit dazu, und die Kandidatin wählt zwischen den Wegen. Die Unterschiede zwischen den beiden häufigsten Wegen beschreibe ich im Artikel Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang: Was unterscheidet sie?.

Kann die Kandidatin trotzdem schon bei uns arbeiten?

Ja, und das ist für Sie der wichtigste Punkt. Sobald der Defizitbescheid vorliegt, kann die Kandidatin einreisen und bei Ihnen als Pflegehilfskraft arbeiten, während Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang laufen. Sie ist also auf der Station, nicht erst nach Monaten. Voraussetzung ist der passende Aufenthaltstitel, zum Beispiel über die Anerkennungspartnerschaft. Bis zur Anerkennung arbeitet sie unter Anleitung, das gehört in Ihren Dienstplan.

Was bedeutet der Bescheid für meine Kosten?

Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung sind nicht im Honorar enthalten, falls die Behörde sie verlangt. Ob die Agentur für Arbeit sie fördert, prüfen wir im Einzelfall, zusagen kann ich es nicht. Wenn Sie knapp kalkulieren, nehmen Sie den Posten deshalb vorsichtshalber in Ihre Rechnung auf. Dazu kommen die Gebühren der Anerkennungsbehörde, je nach Bundesland 40 bis 165 Euro. Wer sie trägt, wird im Vertrag festgelegt. Alle Posten zusammen rechne ich im Artikel Was kostet eine Pflegefachkraft aus Indonesien wirklich? durch.

Was bedeutet der Bescheid für den Dienstplan?

Die Kandidatin braucht in dieser Zeit Raum für Lehrgang oder Prüfungsvorbereitung. Wir bereiten sie auf beides vor, aber die Zeit auf der Station muss Ihr Haus einplanen. Rechnen Sie also nicht mit einer vollen Pflegefachkraft ab dem ersten Tag, sondern mit einer Pflegehilfskraft, die ihre Qualifikation während der Arbeit vollendet. Wie lange das dauert, nennen die Behörden im Einzelfall. Eine feste Zahl habe ich nicht, und ich möchte keine erfinden.

Was passiert, wenn kein Defizitbescheid kommt?

Dann stellt die Behörde fest, dass die Ausbildung gleichwertig ist, und die Kandidatin kann nach der Anerkennung als Pflegefachkraft arbeiten. Wie häufig das bei Kandidatinnen aus Indonesien der Fall ist, kann ich nicht beziffern, weil mir dazu keine belegten Zahlen vorliegen. Wir sind neu am Markt und haben noch keine Referenzkunden, deshalb habe ich keine eigene Statistik.

Wie lange dauert das Verfahren bei der Behörde?

In unserem Zeitplan laufen Anerkennung und Visum in Monat 3 bis 7. Das ist ein Richtwert. Behörden entscheiden unabhängig von uns, deshalb sage ich keine festen Fristen zu. Die Behörden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nennen Dauer und Gebühren des Ausgleichs im Einzelfall, auf ihren Seiten stehen keine festen Werte.

Was heißt das für meine Personalplanung?

Rechnen Sie konservativ. Der Bescheid kommt im Verfahren in Monat 3 bis 7, also nicht am Anfang. Das bedeutet, dass Sie die Entscheidung über Dienstplan und Kosten nicht vor der Vertragsunterschrift treffen müssen, aber vor der Ankunft. Ein Plan B für den Fall, dass die Behörde nachfragt oder länger braucht, gehört dazu. Den Ablauf Monat für Monat finden Sie auf der Seite Ablauf. Alle Zeiträume dort sind Richtwerte, und ich halte sie lieber als Spanne fest, als einen Termin zu versprechen, den die Behörde bestimmt.

Wie spreche ich mit meinem Team darüber?

Ein Defizitbescheid ist kein Geheimnis, das Sie vor Kolleginnen und Kollegen verbergen müssten. Sagen Sie im Team früh, dass die neue Kollegin zunächst als Pflegehilfskraft arbeitet und ihre Qualifikation parallel vollendet. Das verhindert Erwartungen, die niemand erfüllen kann, und es zeigt der Kandidatin, dass ihr Weg bei Ihnen eingeplant ist. Benennen Sie außerdem früh eine Person für die Praxisanleitung. Wer das ist, entscheiden Sie, wir bereiten nur die Kandidatin vor.

Welche Fragen stelle ich der Behörde?

Wenn der Bescheid da ist, lohnt es sich, drei Dinge schriftlich zu klären:

  • Welche Unterschiede im Einzelnen aufgelistet sind
  • Welcher Ausgleich zur Wahl steht: Kenntnisprüfung, Anpassungslehrgang und, wo es das gibt, Eignungsprüfung
  • Welche Fristen und Gebühren die Behörde für den Ausgleich im Einzelfall nennt

Was ist, wenn der Bescheid anders ausfällt als erwartet?

Dann gilt, was für alle Behördenentscheidungen gilt: Sie liegen nicht bei uns. Wir können Rückfragen begleiten und die Kandidatin vorbereiten, aber das Ergebnis bestimmt die Behörde. Deshalb lohnt es sich, im Vertrag nachzulesen, was bei einem Ausfall der Kandidatin vor der Einreise gilt: Wir bieten dann eine Ersatzkandidatin an. Ob und in welcher Höhe bereits gezahlte Raten erstattet werden, wenn die Kandidatin nie einreist, wird im Vertrag festgelegt. Das steht auf der Seite Garantie offen als noch nicht entschieden.

Was übernehmen Sie, und was bleibt bei mir?

Wir übernehmen die Übersetzung der Unterlagen, den Antrag und die Vorbereitung auf Lehrgang oder Prüfung. Ihr Haus beantwortet Rückfragen der Behörde, die Ihre Einrichtung betreffen, plant den Dienstplan und benennt eine Person für die Praxisanleitung. Den zeitlichen Ablauf finden Sie auf der Seite Ablauf.

Fragen und Antworten

Was ist ein Defizitbescheid?

Ein Bescheid der Anerkennungsbehörde, der die wesentlichen Unterschiede zur deutschen Ausbildung auflistet. Die Kandidatin gleicht sie über Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang aus.

Kann die Kandidatin vor dem Ausgleich arbeiten?

Ja, als Pflegehilfskraft unter Anleitung, während Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang laufen.

Wer zahlt Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung?

Sie sind nicht im Honorar enthalten. Ob die Agentur für Arbeit sie fördert, prüfen wir im Einzelfall, zusagen können wir es nicht.

Wie oft kommt ein Defizitbescheid vor?

Dazu liegen mir keine belegten Zahlen vor. Planen Sie ihn als möglich ein.

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