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Nostrifikation in Österreich: Wie Pflegekräfte aus Indonesien anerkannt werden

In Österreich heißt die Anerkennung eines Abschlusses von außerhalb der EU Nostrifikation. Für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege braucht die Kandidatin Deutsch auf B2 mit anerkanntem Zeugnis. Ich bin Ivan Bolonikhin, Gründer von Pandu, und zeige, was die offiziellen Seiten belegen und was sie offenlassen.

Stand:

Was ist Nostrifikation?

Das Sozialministerium unterscheidet: Anerkennung betrifft Ausbildungen aus der EU, dem EWR und der Schweiz. Nostrifikation ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb dieser Staaten, so auch beim indonesischen Pflegediplom. Je nach Gesundheitsberuf führen Fachhochschulen oder die Ämter der Landesregierung das Verfahren durch. Welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist, klären wir im Gespräch, denn das hängt vom Beruf ab.

Wie unterscheidet sich das von Deutschland?

In Deutschland entscheidet eine Behörde im Bundesland Ihrer Einrichtung nach § 40 PflBG, und die Kandidatin kann nach einem Defizitbescheid bereits als Pflegehilfskraft arbeiten. In Österreich ist der Weg ein anderer: Für diplomierte Pflegekräfte ist die Rot-Weiß-Rot-Karte erst beantragbar, wenn die Nostrifizierung in Österreich abgeschlossen ist. Die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG ist deutsches Recht und gilt dort nicht. Die Kandidatinnen und das Deutsch sind dieselben, das Verfahren ist ein anderes.

Welche Deutschkenntnisse verlangt Österreich?

Für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege Deutsch auf B2, für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz auf B1. Der Nachweis erfolgt durch ein anerkanntes Zeugnis, zum Beispiel ÖSD, ÖIF, Goethe-Institut, telc oder TestDaF. Ein Einstufungstest, ein Selbsttest oder eine Teilnahmebestätigung genügt nicht. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Vorstellungsgespräch, in dem Sie das Niveau selbst einschätzen. Dort reicht Ihr Eindruck für Ihre Entscheidung, für die Behörde braucht es ein Zeugnis. Mehr zur Sprache im Artikel Deutsch B1 und B2.

Was ist das Gesundheitsberuferegister?

Der dritte Schritt auf den offiziellen Seiten ist die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister. Vorher muss die Qualifikation anerkannt beziehungsweise nostrifiziert sein. Für den gehobenen Dienst läuft der Antrag online oder persönlich bei der Gesundheit Österreich GmbH. Für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz ist die Arbeiterkammer die Registrierungsbehörde. Fremdsprachige Nachweise brauchen eine Übersetzung durch gerichtlich beeidete Übersetzer.

In welcher Reihenfolge läuft das?

Nach den offiziellen Seiten ungefähr so:

  • Nostrifikation des indonesischen Abschlusses
  • Deutsch auf B2 mit anerkanntem Zeugnis nachweisen
  • Eintragung ins Gesundheitsberuferegister
  • Danach die Rot-Weiß-Rot-Karte, die für diplomierte Pflegekräfte erst nach abgeschlossener Nostrifizierung beantragbar ist

Wie lange dauert das?

Das sagen die offiziellen Seiten nicht, und ich kenne keine belegte Dauer. Ich nenne deshalb keinen Monatswert für Österreich. Unser Zeitplan von 6 bis 9 Monaten vom Vorstellungsgespräch bis zur ersten Schicht ist für den Weg in Deutschland beschrieben. Ob und wie er sich für Österreich verlängert, klären wir im Gespräch, bevor Sie etwas unterschreiben.

Kann die Kandidatin vorher schon arbeiten?

In bestimmten Fällen ist eine Beschäftigung in der Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz möglich. Das nennt oesterreich.gv.at für die Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Bedingungen im Einzelnen nenne ich hier nicht, weil sie auf den geprüften Seiten nicht ausgeführt sind.

Was bedeutet das für mein Haus in Österreich?

Drei Dinge. Planen Sie mit einem anderen Ablauf als in Deutschland und fragen Sie nach, bevor Sie Termine festlegen. Verlassen Sie sich nicht auf Pauschalaussagen, weder von uns noch von anderen Anbietern. Und beachten Sie, dass die Kandidatin für das Register ein Sprachzeugnis braucht, nicht nur ein Gespräch. Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen wollen, finden Sie auf der Seite Einrichtung in Österreich die Schritte mit Quellen.

Warum dauert es in Österreich anders?

Weil die Schritte hintereinander laufen und jeder eine eigene Stelle hat. Erst die Nostrifikation, dann das Sprachzeugnis, dann das Register, dann die Karte. Das ist nicht schlechter als der deutsche Weg, aber es ist ein anderer. In Deutschland läuft vieles parallel: Deutschkurs, Übersetzung und Antrag in Monat 1 bis 4, Verfahren und Visum in Monat 3 bis 7. Für Österreich habe ich diese Parallelität in den Quellen nicht belegt und plane sie deshalb nicht ein. Alles, was ich Ihnen zu Zeiträumen sage, ist ein Richtwert, und für Österreich nenne ich nicht einmal den.

Wer macht in diesem Verfahren was?

Die Kandidatin lernt Deutsch und reicht ihre Unterlagen ein, die Behörden entscheiden, wir organisieren und begleiten, und Ihr Haus liefert das Arbeitsplatzangebot und führt ab der ersten Schicht. Das ist dieselbe Faustregel wie für Deutschland. Was sich ändert, sind die Stellen: Statt einer Landesbehörde nach § 40 PflBG sind es Fachhochschulen oder Ämter der Landesregierung für die Nostrifikation, die Gesundheit Österreich GmbH oder die Arbeiterkammer für das Register und das AMS mit der Aufenthaltsbehörde für die Karte.

Was sollte ich vor dem Erstgespräch klären?

Drei Dinge helfen: in welchem Bundesland Österreichs Ihre Einrichtung liegt, ob Sie diplomierte Pflegekräfte (gehobener Dienst) oder Pflegeassistenz suchen und wie viele Personen Sie gleichzeitig aufnehmen wollen. Wir empfehlen 3 bis 5 Personen, wenn Ihr Haus das tragen kann, das ist eine Empfehlung, keine Vorgabe. Danach können wir gemeinsam prüfen, welche Schritte in Ihrem Fall anfallen.

Was kostet der Weg?

Honorar und Garantie sind wie in Deutschland: 20% des Jahresbruttogehalts in drei Raten, kostenloser Ersatz in den ersten 6 Monaten. Die Rechnung finden Sie auf der Seite Kosten. Gebühren der österreichischen Verfahren nenne ich nicht, weil ich sie nicht belegen kann. Die Gebühr der Rot-Weiß-Rot-Karte steht im Artikel Rot-Weiß-Rot-Karte für Pflegekräfte.

Was weiß ich nicht?

Ob Pflegeberufe in der aktuellen Mangelberufsverordnung stehen, nennen die offiziellen Seiten nicht. Das prüfe ich mit Ihnen im Gespräch, bevor Sie etwas unterschreiben. Alles auf dieser Seite stammt von offiziellen Seiten, Stand der Abfrage 27. Oktober 2026, und ersetzt keine Rechtsberatung.

Fragen und Antworten

Was heißt Nostrifikation?

Die Feststellung der Gleichwertigkeit eines Abschlusses von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Sie gilt auch für das indonesische Pflegediplom.

Welches Deutsch braucht der gehobene Dienst?

B2 mit anerkanntem Zeugnis, zum Beispiel ÖSD, ÖIF, Goethe-Institut, telc oder TestDaF. Ein Einstufungstest genügt nicht.

Brauche ich ein Zeugnis für Pflegeassistenz?

Dort gilt Deutsch auf B1, ebenfalls nachgewiesen durch ein anerkanntes Zeugnis.

Gilt die Anerkennungspartnerschaft in Österreich?

Nein, sie ist deutsches Recht.

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