Einrichtung in Österreich
Pflegefachkräfte aus Indonesien für Ihre Einrichtung in Österreich
Wir arbeiten auch mit Österreich. Das Anerkennungsverfahren ist ein anderes als in Deutschland. Wir klären Ihren Fall mit Ihnen im Gespräch, bevor Sie etwas unterschreiben.
- 20% des Jahresbruttogehalts, in drei Raten nach Meilensteinen
- Anonymisierte Profile, sobald passende Kandidatinnen verfügbar sind
- Kostenloser Ersatz in den ersten 6 Monaten
Kandidatinnen-Auswahl erhalten
Sie erhalten anonymisierte Profile, sobald passende Kandidatinnen verfügbar sind.
- Zahlung in drei Raten nach Meilensteinen
- Kostenloser Ersatz in den ersten 6 Monaten
- Gleiche Kandidatinnen und gleiches Deutsch wie für Deutschland
- Nostrifikation nach österreichischem Verfahren, die Schritte stehen unten mit Quellen
- Honorar und Garantie wie auf den Seiten Kosten und Garantie
Wer in Ihrem Bundesland die Anerkennung entscheidet
Baden-Württemberg: Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW), Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98
Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart
Bayern: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
Mildred-Scheel-Straße 4, 92224 Amberg
Nordrhein-Westfalen: Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG), Bezirksregierung Münster, Dezernat 24
Domplatz 1-3, 48143 Münster
Niedersachsen: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Team 4SL3
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Hessen: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), Dezernat IV 3 Pflegeberufe
Postfach 11 03 52, 64218 Darmstadt
Die Anerkennung läuft in Österreich nicht über die deutschen Landesbehörden. Die einzelnen Schritte und zuständigen Stellen stehen weiter unten mit Quellen. Was für Ihre Einrichtung gilt, klären wir im Gespräch.
Der Weg in Österreich, Schritt für Schritt
Jede Aussage stammt von einer offiziellen Seite und nennt ihre Quelle. Was wir auf den offiziellen Seiten nicht belegen konnten, steht nicht hier. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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1. Nostrifikation des indonesischen Abschlusses
- Anerkennung betrifft Ausbildungen aus der EU, dem EWR und der Schweiz
- Nostrifikation ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen außerhalb dieser Staaten, so auch beim indonesischen Pflegediplom
- Je nach Gesundheitsberuf führen Fachhochschulen oder die Ämter der Landesregierung das Verfahren durch
Abgerufen am 27. Oktober 2026: Sozialministerium: Anerkennung (Berufe)
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2. Deutsch auf B2 für den gehobenen Dienst
- Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege: B2, Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz: B1
- Nachweis durch ein anerkanntes Zeugnis, zum Beispiel ÖSD, ÖIF, Goethe-Institut, telc oder TestDaF
- Ein Einstufungstest, Selbsttest oder eine Teilnahmebestätigung genügt nicht
Abgerufen am 27. Oktober 2026: GÖG: Anerkennung/Nostrifikation und Deutschkenntnisse (Juli 2025)
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3. Eintragung ins Gesundheitsberuferegister
- Vorher muss die Qualifikation anerkannt beziehungsweise nostrifiziert sein
- Gehobener Dienst: Antrag online oder persönlich bei der Gesundheit Österreich GmbH
- Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz: Registrierungsbehörde ist die Arbeiterkammer
- Fremdsprachige Nachweise brauchen eine Übersetzung durch gerichtlich beeidete Übersetzer
Abgerufen am 27. Oktober 2026: GÖG: Anerkennung/Nostrifikation und Deutschkenntnisse (Juli 2025)
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4. Rot-Weiß-Rot-Karte und Pflege
- Für diplomierte Pflegekräfte ist die Karte erst beantragbar, wenn die Nostrifizierung in Österreich abgeschlossen ist
- In bestimmten Fällen ist eine Beschäftigung in der Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz möglich
Abgerufen am 27. Oktober 2026: oesterreich.gv.at: Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
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5. Mangelberufsliste
- Die Mangelberufe legt der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft jährlich per Verordnung fest (Fachkräfteverordnung)
- Ob Pflegeberufe in der aktuellen Verordnung stehen, nennen die Seiten nicht. Das prüfen wir im Gespräch mit Ihnen
Abgerufen am 27. Oktober 2026: migration.gv.at: Fachkräfte in Mangelberufen
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6. Voraussetzungen der Karte
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Mangelberuf
- Mindestens 55 von 90 möglichen Punkten (Qualifikation, Berufserfahrung, Sprache, Alter)
- Verbindliches Arbeitsplatzangebot mit mindestens dem vorgeschriebenen Mindestentgelt
Abgerufen am 27. Oktober 2026: migration.gv.at: Fachkräfte in Mangelberufen
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7. Antrag und Behörden
- Das AMS prüft Punkte, Mangelberuf und Entlohnung
- Die Aufenthaltsbehörde am geplanten Wohnsitz stellt die Karte aus
- Antrag über die Botschaft im Heimatstaat oder durch den künftigen Arbeitgeber im Inland
- Die Karte gilt 24 Monate, die Antragsgebühr beträgt 218 Euro
Abgerufen am 27. Oktober 2026: migration.gv.at: Fachkräfte in Mangelberufen
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8. Entscheidungsfrist
- Die Niederlassungsbehörde muss innerhalb von acht Wochen entscheiden
- Den Antrag mindestens acht Wochen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses stellen
Abgerufen am 27. Oktober 2026: oesterreich.gv.at: Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
Wie das für Ihre Einrichtung konkret aussieht, klären wir im Gespräch, bevor Sie etwas unterschreiben.
Quellen
- Sozialministerium: Anerkennung (Berufe)
- GÖG: Anerkennung/Nostrifikation und Deutschkenntnisse (Juli 2025)
- oesterreich.gv.at: Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
- migration.gv.at: Fachkräfte in Mangelberufen
Abgerufen am 27. Oktober 2026.